Häufig gestellte Fragen

Menschen, Worte, Taten – partnerschaftlich, wegweisend, couragiert.

Wir sind geduldige Zuhörer und zupackende Macher. Bei uns arbeiten Menschen, die wissen, was sie tun. Wir liefern kostbare Erfahrungen und klare Empfehlungen, auf die man bauen kann. Weil wir wissen, was unsere Mandanten bewegt, finden Sie hier häufig gestellte Fragen, die weiter helfen.

  • Weil wir wollen, dass Sie weit mehr finden, als Sie suchen, gibt es bei uns Rechtsanwälte mit unterschiedlichen Fachgebieten und Spezialisierungen – damit können wir in fast allen Fällen direkt weiter helfen. Bei nicht juristischen Fragestellungen können wir auf ein bewährtes Netzwerk von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern zurückgreifen.

    Sprechen Sie uns an, lernen Sie uns kennen und schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir geben Ihnen eine ehrliche Antwort, ob Sie bei uns in guten Händen sind.

  • Ein Anwalt darf sich nur dann als Fachanwalt bezeichnen, wenn er eine entsprechende Weiterbildung und Spezialisierung in diesem Bereich vorgenommen und sein Wissen nachgewiesen hat. In unserer Kanzlei finden Sie neben top ausgebildeten Rechtsanwälten mit langjähriger Erfahrung Fachanwälte in den Bereichen Verkehrsrecht und Arbeitsrecht sowie drei erfahrende Notare.

    Eine Auswahl weitere Schwerpunkte können den jeweiligen Profilen der Anwälte entnommen werden.

  • Ruhig bleiben, ist unsere wichtigste Empfehlung. Emotional auf Problemstellungen zu reagieren ist in den wenigsten Fällen eine gute Lösung. Gerade bei der ersten Erfassung eines Sachverhaltes im Mandantengespräch müssen beide Seiten Zeit mitbringen, da jede Kleinigkeit, jede Nuance oder Beiläufigkeit sich gravierend auswirken kann. Deshalb nehmen Sie sich vorher Zeit und machen Sie sich in Ruhe Gedanken.

    Schreiben Sie sich alle Fakten auf. Je mehr wir wissen, desto gezielter können wir auf den Fall eingehen. Häufig ist es hilfreich, Ihr Anliegen vorbereitend schriftlich zu notieren, damit keine Ihrer Fragen unbeantwortet bleibt. In vielen Fällen gibt es schriftliche Unterlagen wie Verträge, Schreiben von Versicherungen und anderen Institutionen oder E-Mails, die bei der Bearbeitung eines Falles weiter helfen können. Bitte bringen Sie solche schriftlichen Unterlagen mit. Wir nehmen uns Zeit Ihnen zuzuhören und können in der Regel bereits zum Ende des Gesprächs eine Einschätzung und Handlungsempfehlung abgeben.

  • Sofern keine Honorarvereinbarung getroffen wird, richten sich die Kosten unserer Beauftragung nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Zur Bestimmung der Kosten nach dem RVG ist zunächst der sog. Gegenstandswert maßgeblich. Hieraus lassen sich die jeweiligen Gebühren berechnen.

    Welche konkreten Gebühren anfallen, ergibt sich wiederum aus dem Umfang unserer Beauftragung. Scheuen Sie nicht davor zurück, uns auf die voraussichtlichen Kosten in Ihrem Einzelfall anzusprechen. Wir informieren nachvollziehbar, transparent und erläutern zudem mögliche Kostenerstattungsansprüche gegenüber der Gegenseite.

  • Wer selbst klagt oder sogar verklagt wird, hat oft Sorge wegen zu erwartender hoher Kosten. In diesen Fällen kann eine Rechtsschutzversicherung den notwendigen Rückhalt bieten. Ob Ihre Rechtschutzversicherung die Kosten in Ihrem speziellen Fall übernimmt, kommt in erster Linie auf die in Ihrem Vertrag abgesicherten Fachgebiete an.

    Geht es um einen Verkehrsrechtsfall, ist in vielen Kfz-Versicherungsverträgen oder bei Automobilclubs bereits eine Rechtsschutzversicherung enthalten. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Kosten, die notwendig sind, um einen Anspruch zu verfolgen oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Dazu gehören die eigenen Anwaltskosten, die Gerichtskosten und auch die erstattungsfähigen Kosten der Gegenseite, im Falle des Unterliegens.

    Um sicher zu gehen, sollten Sie besonders bei allen umfangreicheren Fällen vor Beauftragung eines Rechtsanwaltes am besten bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nachfragen, ob diese in Ihrem Fall die Kosten übernimmt und wenden sich erst nach erteilter Deckungszusage an den Anwalt ihres Vertrauens. So gehen Sie sicher, dass die Tätigkeiten des Anwaltes von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Sofern Sie nicht in der Lage sind, die Kosten selber zu tragen, besteht die Möglichkeit der Gewährung von Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe.

  • Das Mandatsverhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt beurteilt sich nach dem Recht des Dienstvertrages im Bürgerlichen Gesetzbuch. Da der Rechtsanwalt „Dienste höherer Art“ leisten sollte, die auf der Grundlage besonderen Vertrauens übertragen werden, können Sie Ihr Mandat auch jederzeit kündigen. Sie brauchen dazu keine Fristen einzuhalten und keine Begründung zu liefern.

    Allerdings sollten Sie beachten, dass Sie Ihr Mandat nicht in dem Augenblick aufkündigen, in dem Fristen ablaufen. So riskieren Sie eventuell eine Frist zu versäumen. Auch ist der Anspruch auf Rechtsanwaltsgebühren zu klären, wozu in jedem Fall der neue Anwalt beratend tätig werden kann. Eine Mandatskündigung kann dazu führen, dass selbst im Falle des Obsiegens die eigenen Anwaltskosten nicht von der Gegenseite zu erstatten sind.

  • Sie müssen sogar. Erfolg kann man nur dann haben, wenn Mandant und Rechtsanwalt eng zusammenarbeiten, deshalb ist es uns sehr wichtig auf Augenhöhe mit Ihnen zu agieren.

    Wir unterliegen grundsätzlich der anwaltlichen Schweigepflicht. Sie gibt Ihnen als Mandant die erforderliche Sicherheit, mit uns ganz offen zu sprechen.